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ANLEITUNG FÜR ANLAGENBETREIBER

PV und Speicher im Marktstamm­daten­register anmelden

Netzgekoppelte Photovoltaikanlagen und Stromspeicher müssen grundsätzlich im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Das ist Pflicht des Anlagenbetreibers und nicht Teil unserer Standardleistung – wir können es aber für Sie übernehmen. Diese Seite zeigt, wie Sie es selbst erledigen.

Netzbetreiber und MaStR: zwei getrennte Anmeldungen

Die Registrierung im MaStR ersetzt die PV-Anmeldung beim Netzbetreiber nicht. Sie benötigen auch kein kostenpflichtiges Dienstleistungsangebot, um das Register selbst auszufüllen. Bei Balkonkraftwerken gelten unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Regeln; dafür gibt es im MaStR einen eigenen Registrierungsweg.

Welche Frist gilt für die MaStR-Registrierung?

Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer die Frist versäumt, riskiert, dass der Netzbetreiber die Einspeisevergütung zurückhält, bis der Eintrag vorliegt. Die Registrierung selbst ist kostenlos.

Was Sie bereithalten sollten

Nutzen Sie Datenblätter, Inbetriebnahmeunterlagen und gegebenenfalls Ihre Anfrage im Kundenportal. Halten Sie insbesondere folgende Daten bereit:

Schritt für Schritt

  1. Benutzerkonto anlegen. Auf marktstammdatenregister.de registrieren Sie sich zuerst als Person. Sie erhalten eine Bestätigungsmail.
  2. Marktakteur erfassen. Danach legen Sie sich selbst als Anlagenbetreiber an – bei Privatpersonen mit Namen und Anschrift, bei Firmen mit den Angaben aus dem Handelsregister.
  3. Solaranlage registrieren. Wählen Sie den passenden Registrierungspfad, etwa für eine Gebäudesolaranlage. Der Assistent fragt Standort, Inbetriebnahmedatum und die technischen Anlagendaten ab. Für Freiflächenanlagen werden zusätzliche Angaben benötigt.
  4. Speicher als eigene Einheit erfassen. Bei Gebäudesolaranlagen können Sie einen Batteriespeicher im selben Registrierungsablauf eintragen. Er bleibt eine zweite Einheit; eine spätere separate Registrierung ist ebenfalls möglich.
  5. Netzbetreiber zuordnen. Der Netzbetreiber wird über eine Suche ausgewählt; er prüft den Eintrag anschließend und bestätigt ihn.
  6. Registrierungsbestätigung sichern. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Bestätigung als PDF. Legen Sie sie zu Ihren Unterlagen – der Netzbetreiber fragt gelegentlich danach.

Häufige Stolpersteine

Zwei Konten für dasselbe Vorhaben. Benutzerkonto und Marktakteur sind zwei verschiedene Dinge. Legen Sie den Marktakteur nicht doppelt an, sonst lässt sich die Anlage später nicht sauber zuordnen.

Inbetriebnahme ist nicht der Tag der Montage. Übernehmen Sie das dokumentierte Inbetriebnahmedatum aus Ihren Anlagenunterlagen und klären Sie Unstimmigkeiten mit dem verantwortlichen Fachbetrieb.

Leistung der Anlage, nicht des Wechselrichters. Gefragt ist die Modulleistung in kWp. Die Wechselrichterleistung wird getrennt erfasst.

Lieber abgeben?

Wir übernehmen die Registrierung als Ihr Dienstleister, wenn Sie das in der Anfrage mitbuchen – dafür brauchen wir eine gesonderte Vollmacht, die dem Angebot beiliegt. Unser Preisvorschlag beginnt bei 79 € inklusive Umsatzsteuer; den verbindlichen Preis nennen wir im Angebot. Das sind Kosten für unseren Service. Die Registrierung im Register selbst bleibt kostenlos. Die Pflicht bleibt formal bei Ihnen; wir erledigen die Eingabe und schicken Ihnen die Bestätigung.

Im Portal ist eine PV-Anfrage mit MaStR-Zusatzleistung vorbereitet. Für einen Speicher ändern Sie das Hauptanliegen auf „Batteriespeicher anmelden“; die Zusatzleistung bleibt auswählbar.

MaStR-Service anfragen →

Offizielle Hilfe zur Registrierung

Die MaStR-Registrierungshilfen für Solaranlagen enthalten auch die Anleitung für Stromspeicher. Weitere Hinweise finden Sie im Informationsblatt der Bundesnetzagentur.

Inhaltlich geprüft am .

Diese Anleitung beschreibt den üblichen Ablauf für Photovoltaikanlagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Angaben der Bundesnetzagentur im Register selbst.